Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4339
VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819 (https://dejure.org/2003,4339)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819 (https://dejure.org/2003,4339)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 5 B 00.1819 (https://dejure.org/2003,4339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung; Vorliegen der Integrationsvoraussetzungen; Einer Einbürgerung entgegenstehende erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland; Frühere Kontakte zu PKK-Mitgliedern; Belange der äußeren oder inneren Sicherheit

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; StAG § 9; ; AuslG § 85; ; AuslG § 86 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819
    Auch diese Belange müssen indes erheblich sein, um den grundsätzlichen Einbürgerungsanspruch des mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Bewerbers auszuschließen (BVerwGE 77, 164 LS 2).

    Die gebotene Abwägung ist nicht lediglich nach abstrakten Merkmalen vorzunehmen, sondern nach den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles, wobei der einschlägige Belang in seiner jeweiligen konkreten Erscheinung zu berücksichtigen ist (BVerwGE 77, 164/170).

    Eine derartige Pauschallösung wäre angesichts der unterschiedlichen teleologischen Hintergründe der Einbürgerungsgrundlagen des § 85 AuslG und § 9 StAG wenig überzeugend: Während § 85 AuslG ganz allgemein der Integration langjährig im Bundesgebiet lebender Ausländer dient (vgl. Berlit in: GK-StAR, § 85 Rdnr. 23 f.), schützt § 9 StAG das Interesse an einer einheitlichen Staatsangehörigkeit der Familie und privilegiert u.a. Ehegatten Deutscher als Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG (BVerwGE 64, 7/12; 77, 164/167 f.; 79, 94/98).

  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86

    Einordnung - Deutsche Lebensverhältnisse - Einbürgerung - Kenntnisse der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819
    Durch seinen rechtmäßigen Aufenthalt von neuneinhalb Jahren im Bundesgebiet, die hinreichenden deutschen Sprachkenntnisse, von denen sich der Senat in der mündlichen Verhandlung zu überzeugen vermochte, sowie die feste berufliche Anstellung beim Kreisjugendring Münchner Land erfüllt der Kläger die grundlegenden Integrationsanforderungen dieser Vorschrift (vgl. dazu BVerwGE 79, 94/96 ff.).

    Eine derartige Pauschallösung wäre angesichts der unterschiedlichen teleologischen Hintergründe der Einbürgerungsgrundlagen des § 85 AuslG und § 9 StAG wenig überzeugend: Während § 85 AuslG ganz allgemein der Integration langjährig im Bundesgebiet lebender Ausländer dient (vgl. Berlit in: GK-StAR, § 85 Rdnr. 23 f.), schützt § 9 StAG das Interesse an einer einheitlichen Staatsangehörigkeit der Familie und privilegiert u.a. Ehegatten Deutscher als Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG (BVerwGE 64, 7/12; 77, 164/167 f.; 79, 94/98).

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02

    Zuwanderungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Zuwanderungsgesetz vom 20. Juni 2002 für nichtig erklärt hat (BVerfG vom 18.12.2002, BGBl. I 2003 S. 126), ist vorliegend § 9 StAG i.d.F. des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) anzuwenden.
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819
    d) Ein atypischer Ausnahmefall liegt nicht vor, so dass § 9 Abs. 1 StAG dem Kläger prinzipiell einen Einbürgerungsanspruch zu vermitteln vermag (vgl. BVerwG vom 16.5.1983 DVBl. 1983, 1002/1004 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819
    Eine derartige Pauschallösung wäre angesichts der unterschiedlichen teleologischen Hintergründe der Einbürgerungsgrundlagen des § 85 AuslG und § 9 StAG wenig überzeugend: Während § 85 AuslG ganz allgemein der Integration langjährig im Bundesgebiet lebender Ausländer dient (vgl. Berlit in: GK-StAR, § 85 Rdnr. 23 f.), schützt § 9 StAG das Interesse an einer einheitlichen Staatsangehörigkeit der Familie und privilegiert u.a. Ehegatten Deutscher als Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG (BVerwGE 64, 7/12; 77, 164/167 f.; 79, 94/98).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 26.86

    Doppelte Staatsbürgerschaft - Einbürgerungsbewerber - Einbürgerungsbehörde -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819
    Nachdem der Kläger nach wie vor zur Aufgabe seiner türkischen Staatsangehörigkeit bereit ist und ein Grund für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach Maßgabe von § 87 AuslG nicht vorliegt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 StAG), war der Beklagte antragsgemäß zur Erteilung einer Einbürgerungszusicherung zu verpflichten (vgl. BVerwG vom 31.3.1987, NJW 1987, 2180 f.).
  • OVG Saarland, 11.07.2007 - 1 A 224/07

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung für einen albanischen

    Eine entgegenstehende Übergangsvorschrift, die für den am 20.05.2003 gestellten Einbürgerungsantrag des Klägers die Geltung früheren Rechts anordnet, enthält das Zuwanderungsgesetz nicht vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.06.1985 - 1 B 48.85 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 42 und vom 19.08.1996 - 1 B 82/95 - InfAuslR 1996, 399 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 49, sowie Urteil vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 - BVerwGE 124, 268 = NJW 2006, 1079 = InfAuslR 2006, 283 = Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 1 = DVBl 2006, 919 = EzAR-NF 73 Nr. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris und vom 10.11.2005 - 12 S 1696/05 - ESVGH 56, 187 (LS); Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819 - juris; OVG Hamburg, Urteil vom 06.12.2005 - 3 Bf 172/04 - juris; Urteil des Senats vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 -, AS 33, 126.

    Dienen solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertritt, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung der inkriminierten Bestrebungen zu fördern, dann liegt ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG vor vgl. zu alledem auch BVerwG, Urteil vom 22.02.2007 - 5 C 20.05 - OVG Hamburg, Urteil vom 06.12.2005, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.07.2002, a.a.O. und vom 10.11.2005, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819, a.a.O. und Beschluss vom 13.07.2005 - 5 ZB 05.901 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnrn. 96 ff.

    Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen dürfen zumal wegen der inneren Dimension der Abwendung nicht überspannt werden so auch Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnrn. 152, 155, 156, 158 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819 - a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03

    Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als

    Der Senat kann offenlassen, ob zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung, also noch unter Geltung der Vorschriften des Ausländergesetzes über die sog. Anspruchseinbürgerung (§§ 85, 86), die Voraussetzungen einer eigenständigen Einbürgerung der Klägerin vorlagen oder nicht; jedenfalls zu dem für solche Anspruchseinbürgerungen maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 28.6.1985 - 1 B 48.85 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 151; BVerwG, Beschluss vom 19.8.1996 - 1 B 82.95 -, InfAuslR 1996, 399; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, als Leitsatz abgedruckt in DVBI. 2003, 84; Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -und BayVGH, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 00.1819 - juris) liegen die Voraussetzungen der durch die Beklagte mit der Berufung angegriffenen Einbürgerungszusicherung vor (zum Verwaltungsaktcharakter und zu den grundsätzlichen Voraussetzungen einer Einbürgerungszusicherung siehe BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 5.03 -, AuAS 04, 187 und Hailbronner/Renner, StAR, 2001, RdNrn. 85 und 122 zu § 8 und 14 zu § 9 StAG).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 12 S 1696/05

    Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische

    Auch Art, Gewicht und Häufigkeit der Handlungen sind für die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen maßgeblich (vgl. Berlit aaO, RdNr. 158; BayVGH, Urteil vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819 -).
  • VGH Bayern, 13.07.2005 - 5 ZB 05.901

    Zulassungsantrag; Einbürgerung; Unterstützung; Bestrebungen; Gefährdung;

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht bei der Prüfung des § 9 Abs. 1 Hs. 2 StAG die Regelung des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG als Hilfsmaßstab herangezogen (vgl. BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, UA S. 11 zu der Vorläuferregelung des § 86 Nr. 2 AuslG).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht hervorgehoben, dass Abwenden i.S. des § 11 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 StAG mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen verlangt, nämlich einen individuellen oder mitgetragenen kollektiven Lernprozess, aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch die Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - zukünftig auszuschließen ist (BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, UA S. 13 f.; U. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819 a.a.O.; Berlit in: GK-StAR, § 86 AuslG, RdNr. 143).

    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass die Länge der verstrichenen Zeit zwischen der letzten Unterstützungshandlung und der Beurteilung des Einbürgerungsbegehrens als ein Element auf der Ebene der Glaubhaftmachung der Abwendung von früheren Unterstützungshandlungen zu berücksichtigen sein kann (vgl. BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819 a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 06.12.2005 - 3 Bf 172/04

    Rückwirkung des StARefG §§ 10, 11, Fassung 2004-07-30, auf voraufgegangene

    a) Die für eine Anspruchseinbürgerung maßgebliche Sach- und Rechtslage ist die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (siehe dazu BVerwG, Beschl. v. 28.6.1985, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 151; Beschl. v.19.8.1996, InfAuslR 1996, 399; VGH Mannheim, Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01, in juris; Beschl. v. 13.12.2004 - 13 S 1276/04, in juris; VGH München, Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, in juris).

    Vielmehr ist die Glaubhaftmachung eines individuellen Lernprozesses erforderlich, der annehmen lässt, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch eine Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, in juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, in juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, in juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002, a.a.O.; Berlit in: GK-StAR, § 86 AuslG, Rdnr. 143).

  • VG Neustadt, 16.11.2004 - 5 K 1895/04
    Im vorliegenden Fall ist das Gericht jedoch weder davon überzeugt, dass der Beigeladene sich die politischen Ziele der PKK zu Eigen gemacht hat noch davon, dass seine Tätigkeiten in einem nennenswerten, nicht nur als völlig irrrelevant anzusehenden Umfang (vgl. das Urteil des Bayr. VGH vom 27. Mai 2003, Az: 5 B 00.1819 , juris) objektiv vorteilhaft für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der PKK/KADEK gewesen sind.

    Dieses Verhalten allein kann aber unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die kurdische Bevölkerung einschließlich ihrer Sprache von dem türkischen Staat tatsächlich unterdrückt worden ist und die PKK mit ihren über ein berechtigtes Autonomieverlangen hinausgehenden Bestrebungen erst im November 1993 in der Bundesrepublik Deutschland verboten worden ist und sich daher der berechtigte Protest der kurdischen Bevölkerung jedenfalls damals nicht immer leicht von den verfassungsfeindlichen Bestrebungen der PKK trennen ließ, noch nicht als eine im Rahmen des § 86 Nr. 2 AuslG relevante Unterstützung der PKK angesehen werden (vgl. insoweit auch das o. g. Urteil des Bayr. VGH vom 27. Mai 2003, Az: 5 B 00.1819 ).

  • OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03

    PKK-Unterstützung in der Vergangenheit; Einbürgerungshindernis bei

    Vielmehr ist die Glaubhaftmachung eines individuellen Lernprozesses erforderlich, der annehmen lässt, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch eine Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -, Juris; VGH München, Beschl. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, Juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, Juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, Juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002, a.a.O.; Berlit in: GK-StAR, § 11 StAG, Rdnr. 152).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07

    Einbürgerungszusicherung; Ausschlussgrund; Sicherheitsbedenken; "Milli Görüs";

    Da zu den erheblichen Belangen auch der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört, ist § 9 Abs. 1 StAG a.F. jedenfalls bei solchen Einbürgerungsbewerbern nicht anwendbar, die den Ausschlusstatbestand des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. durch gegenwärtige Unterstützungshandlungen erfüllen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 00.1819 -, juris Rn. 31; VG Stuttgart, Urteil vom 21. Juli 2008 - 11 K 1941/08 -, juris Rn. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2004 - 13 S 1276/04

    Anspruchseinbürgerung; maßgeblicher Zeitpunkt; mündliche Verhandlung

    Für die Subsumtion des Ausschlusstatbestandes - und seiner Überwindung durch Glaubhaftmachung einer Abwendung - ist damit mangels entsprechender anders lautender Regelung der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgebend (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, a.a.O.; ebenso wohl auch Bay. VGH, Urteil vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819 - juris).
  • VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12

    Einbürgerungsverfahren; ausreichende Deutschkenntnisse;

    Es setzt daneben einen individuellen oder mitgetragenen kollektiven Lernprozess voraus, aufgrund dessen angenommen werden kann, dass zukünftig keine Unterstützung inkriminierter Bestrebungen mehr erfolgen wird (vgl. VGH München, Urteile vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819 und 5 B 01.1805, jeweils Juris; Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 149 ff.).
  • VG Stuttgart, 12.10.2005 - 11 K 1429/04

    Klage wegen Einbürgerung eines Bewerbers, der sich als Strohmann für den Vorstand

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 5 B 5.10

    Einbürgerung; Ausschlussgrund; Sicherheitsbedenken; "Tablighi Jamaat";

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06

    Einbürgerung trotz Unterzeichnung der PKK-Selbsterklärung

  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 11 K 2083/04

    Einbürgerung eines Türken trotz Ortsvorstandstätigkeit für Milli Görus;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 13 S 298/06

    Einbürgerung: Glaubhaftmachung der Abwendung von terroristischer Vereinigung

  • VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08

    Einbürgerung; strafrechtliches Verhalten; Einstellung des Verfahrens;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2007 - 5 N 62.05

    Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit; Europäischen Union; terroristische

  • VG Stuttgart, 07.07.2008 - 11 K 5940/07

    Ausländer; Einbürgerung; Unterstützung der PKK durch Demonstrationsteilnahme;

  • VG Stuttgart, 21.03.2006 - 11 K 2983/04

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

  • VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04

    ( Besteht die einem Einbürgerungsbewerber vorgeworfene Unterstützungshandlung

  • VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04

    Ablehnung der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen

  • VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 906/08

    Einbürgerungsantrag eines iranischen Staatsangehörigen

  • VG Stuttgart, 07.10.2010 - 11 K 4710/09

    Einbürgerung: Ablehnung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen wegen

  • VG Berlin, 03.06.2010 - 2 A 48.07

    Einbürgerung; Tablighi Jamaat

  • VGH Bayern, 17.09.2015 - 5 ZB 15.1065

    Unterstützung von Bestrebungen i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 5/06

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 2/06

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

  • VG Braunschweig, 21.10.2009 - 5 A 27/08

    Abwägung; Einbürgerung; Kulturverein; PKK; Sicherheitsüberprüfung; Verein;

  • VG Hamburg, 06.02.2007 - 10 K 1773/06

    Ablehnung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung

  • VG Stuttgart, 07.01.2010 - 11 K 1108/09

    Einbürgerung bei Unterstützung eines LTTE-nahen Kulturvereins

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2005 - 13 S 536/04

    Bedeutung der im gerichtlichen Verfahren schriftlich gestellten Anträge;

  • VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 4177/03

    Rechtliche Auswirkungen der Terroristenlisten im deutschen Recht

  • VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 6189/03

    D (A), Iraner, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Asylberechtigte,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht